Ausgebildete Streitschlichterinnen und -schlichter ermöglichen Kindern, die Streit hatten, faire Lösungen zu finden. Die Teilnahme an einer Streitschlichtung ist immer freiwillig.
Für alle Kinder gilt die STOPP-Regel sowie die SÄM-Regel (3-sprachige Ärger-Mitteilung).