Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Alle Kinder, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Im Sekretariat erhalten Sie alle Anträge, Informationen und Antworten auf Ihre Fragen.
Oder schauen Sie im Internet nach unter www.familie.luebeck.de/bildungsfonds/antraege.html